Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gestaltung des Auftrages
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer Dienstleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Der Berater (im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet) schuldet insbesondere nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses.
Die Stellungnahmen und Empfehlungen des Auftragnehmers bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor, können sie aber nicht ersetzen. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.
1.2 Die Beratung von Einzelpersonen (Privatpersonen) beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Inhalte der Beratung werden von Auftraggeber und Auftragnehmer streng vertraulich behandelt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein bestimmter Erfolg der Beratung nicht garantiert werden kann.
1.3 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des vereinbarten Beratungskonzepts durch Beratung der Geschäftsleitung, Gespräche mit Mitarbeitern des Auftraggebers, mit Behörden und Dritten sowie im erforderlichen bzw. vereinbarten Umfang durch schriftliche Stellungnahmen.
Bei Beratungstätigkeiten für Privatpersonen erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen durch Beratung und Gespräche mit dem Auftraggeber.
1.4 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.
1.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in alle technischen, wirtschaftlichen und personellen Abläufe beim Auftraggeber Einblick zu nehmen und die entsprechenden Unterlagen einzusehen, soweit es zur Durchführung des Beratungsauftrages erforderlich ist.
1.6 Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen des vereinbarten Beratungskonzepts und nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gegenüber den Mitarbeitern des Auftraggebers Weisungen zu erteilen und Erklärungen abzugeben.
1.7 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die erforderlichen Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Er benennt einen Ansprechpartner und gewährleistet den Informationsfluss zum Auftragnehmer.
1.8 Ist der Auftragnehmer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigen Grund an der Durchführung der vereinbarten Tätigkeit verhindert, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Die Vertragspartner werden, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag mit einem anderen Vertragspartner durchzuführen. In diesem Fall erhält der Auftragnehmer eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars.
1.9 Bei der Beauftragung von Seminaren ist der Auftraggeber berechtigt, den Beratungssauftrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis zu sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei. Bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vor dem Termin ist ein Ausfallhonorar von 25% des vereinbarten Trainingshonorars zu zahlen, bis zu zwei Wochen vorher von 50 % und bis zu einer Woche vorher von 75 %. Bei einer Stornierung innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin ist das volle vereinbarte Trainingshonorar fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Auftragnehmer.
2. Vertraulichkeit und Urheberrechte
2.1 Der Auftragnehmer wahrt strikte Vertraulichkeit in Bezug auf alle Informationen, die aus der vertraglichen Zusammenarbeit entstehen und die der Auftragnehmer aus der Verarbeitung dieser Informationen gewonnen hat sowie in Bezug auf den Abschluss und die Einzelheiten dieses Vertrages. Er wird seine Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen, an die er in Absprache mit dem Auftraggeber Informationen weitergibt, zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten. Der Auftraggeber wahrt in Bezug auf die Einzelheiten dieses Vertrages die Vertraulichkeit.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken zu verwenden.
2.3 Die vom Auftragnehmer bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien und sonstige Beratungsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Sie werden dem Auftraggeber ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu verändern, ganz oder teilweise zu vervielfältigen, weiterzugeben oder zu verkaufen. Nicht benötigte Materialien sind an den Auftragnehmer zurückzugeben.
2.4 Der Auftragnehmer wird Urheberrechte, die an den ihm vom Auftraggeber überlassenen Materialien bestehen, beachten und diese Materialien nur insoweit nutzen, als es für das Training erforderlich oder vereinbart ist.
2.5 Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm verwandten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung der vom Auftragnehmer bereitgestellten Beratungsmaterialien entstehen könnten.
2.6 Soweit nicht gesondert vereinbart, sind Ton- und Bildaufnahmen bei der Ausübung der Beratungstätigkeit strikt untersagt.
2.7 Bei der Beratung von Einzelpersonen (Privatpersonen) sind die Inhalte der Beratung seitens Auftraggeber und Auftragnehmer streng vertraulich zu behandeln. Ton- und Bildaufzeichnungen von Beratungen sowie Veröffentlichungen jeglicher Art von Beratungsinhalten sind ebenfalls strikt untersagt.
3. Datenschutz
Die Vertragspartner werden die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten, die ihnen
im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, sowie die Einzelheiten dieses Vertrages, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln.
4. Werbung
Auftraggeber und Auftragnehmer sind nur mit Einwilligung der jeweils anderen Seite berechtigt, zu Werbezwecken auf ihre Zusammenarbeit hinzuweisen.
5. Honorar und Kostenerstattung
Die vereinbarten Honorare verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
Honorare und Kostenerstattungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Zurückbehaltung und Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers vom Auftragnehmer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, in angemessenen Zeitabschnitten Zwischenrechnungen über die bis dahin erbrachten Leistungen zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, berechnet der Auftragnehmer die PKW-Kosten mit 0,50 € je km. Weitere Kosten, insbesondere für erforderliche Übernachtungen, werden gesondert vereinbart.
5. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm gegebenenfalls beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
6. Scientology-Klausel
Der Auftragnehmer versichert, dass weder er noch seine Mitarbeiter, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen in irgendeiner Form und Weise die Technologie von L. Ron Hubbard oder ähnliche Technologien anwenden oder danach arbeiten.
7. Schlussklauseln
7.1 Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.
7.2 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
7.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.
7.4 Sollte eine Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragsparteien werden eine Ersatzregelung vereinbaren, die der ursprünglichen möglichst nahe kommt.